Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Werkstatt und des Computerservices

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedinungen und Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Beers Media – Computerservice & Werbeagentur und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart.

(3) Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

(4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Beers Media – Computerservice & Werbeagentur sie schriftlich bestätigt. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist zu jeder Zeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Anlagen, Nutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ergänzen oder zu ändern. Änderungen der Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt des Exemplares der geänderten Fassung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt zu dem die Änderung in Kraft treten sollen widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur dazu berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des in Kraft treten der geänderten Bedingungen zu kündigen.

(5) Sofern Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zur Erbringung der von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Teil der Vertragspartnerschaft mit dem Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

(6) Angestellte von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur sind nicht dazu befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(7) Der Vertrag zwischen Beers Media – Computerservice & Werbeagentur und dem Vertragspartner kommt durch eine schriftliche, mündliche, fernschriftlich- oder fernmündliche Bestätigung zustande.

§ 2 Leistungen und Preise
Die von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur erbrachten Serviceleistungen sind Dienstverträge (3.1 bis 3.3.) nach § 61-1 ff. BGB. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor. Weitere Leistungen können verweigert werden, wenn der Vertragspartner seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt (beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält) oder sich in Annahmeverzug befindet. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist dazu berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

§ 2.1 Installationsleistungen
Die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software sind die Voraussetzung für die Installation. Ist eine Installation auf Grund defekter Ware, welche zum Zeitpunkt der Installation defekt war nicht möglich, Sollte eine Installation auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Software, Hardwareausstattung, räumliche Entfernungen, Viren, Defekte, etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entsprechen. Sollten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen zusätzliche Arbeiten (z.B. Installation von Updates oder Service Packs, Virenbeseitigung, Aufrüstung des Gerätes, etc.) notwendig werden, so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Von den zuvor genannten Fällen ausgenommen, ist das direkte Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur.

§ 3 Reparaturdurchführung
(1) Den Umfang des erteilten Auftrages legt der Kunde auf Grund seiner eigenen Einschätzung des Schadensbildes an seinem Gerät fest. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der vom Kunden angenommene Schaden tatsächlich vorliegt.

(2) Im Rahmen des geschlossenen Vertrages schuldet Beers Media – Computerservice & Werbeagentur nicht die Herstellung der Funktionalität des Gerätes im Ganzen, sondern nur die ausdrücklich vom Auftrag und der erteilten Reparaturfreigabe umfassten Reparaturleistungen.

(3) Sofern sich bei der Reparatur herausstellt, dass diese Leistungen aufgrund bestehender weiterer Schäden nicht ausreichen (z.B. durch Ermittlung versteckte Defekte, die sich erst in der Reparatur-Phase, oder Prüfung zeigen), um die Funktionsfähigkeit des Gerätes wieder vollständig herzustellen, kann Beers Media – Computerservice & Werbeagentur den Kunden hierauf hinweisen und diesem ein Angebot für weitere, vom Auftrag des Kunden nicht umfassten Leistungen unterbreiten.

(4) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur verwendet für die Reparatur nur einwandfrei hochwertige und im besten Fall originale, funktionsfähige Ersatzteile. Hierbei muss es sich weder um neue oder neuwertige, noch um Originalersatzteile des Geräteherstellers handeln.

(5) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur kann durch die nicht exklusive Verwendung vom Hersteller stammender Ersatzteile nicht ausschließen, dass Funktionen des Gerätes durch Software-Updates der Betriebssystem-Software, Funktionen des Gerätes durch den Hersteller eingeschränkt werden. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur führt Software-Updates nur durch, wenn die technische Notwendigkeit gegeben ist, um die Funktion des Gerätes wiederherzustellen.

(6) Die Annahme unfrei übersendeter Geräte kann von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur verweigert werden, sofern Beers Media – Computerservice & Werbeagentur kein Gewährleistungsfall eines Verbrauchers vorliegt. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur behält sich vor, die Kosten der unfreien Sendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(7) Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur über.

(8) Einzusenden sind ausschließlich die defekten Geräte oder Defektteile, insbesondere ohne Originalverpackungen, Handbücher und nicht defekte Zubehörteile, auch wenn diese zum Schutz oder als Accessoire angebracht wurden (z.B. nicht im Gerät fest verbaute Akkus, Karten, Schutzfolien, Abdeckklappen und sonstige lose Gehäuseteile, etc.). Eventuell eingerichtete Gerätesperren sind durch den Kunden vor der Einsendung zu entfernen.

(9) Im Rahmen der Reparatur kann es durch zurücksetzen auf Werkseinstellungen zum Verlust der auf dem Gerät gespeicherten Daten kommen. Dem Kunden wird deshalb empfohlen, die auf dem Gerät gespeicherten Daten vor der Einsendung auf einem externen Speichermedium zu sichern.

(10) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist zur Erbringung der beauftragten Leistungen, sowie der Auslieferung des reparierten Gerätes dazu berechtigt, Dritte heranzuziehen.

(11) Zur Feststellung ob und wie eine Reparatur möglich ist, können Eingriffe in das Gerät, insbesondere dessen Öffnung erforderlich sein. Ein Rückbau in den Zustand vor Öffnung des Gerätes erfolgt bei nachträglicher Feststellung eines irreparablen Totalschadens oder Ablehnung eines entsprechenden Zusatzangebotes nicht.

(12) Reparaturtermine sind unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand.

§ 4 Gewährleistung / Haftungsausschluss
(1) Reparaturen von Wasserschäden, nicht durch uns im Vorfeld geprüfte Geräte oder zur Neuinstallation freigegebene Geräte, sind keine Garantie-Reparaturen und erfolgen auf Risiko des Kunden ohne Garantie und Gewährleistungsansprüche.

(2) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten auf neu eingebaute Teile. Diese beginnt ab Lieferdatum.

(3) Sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht, erlischt die Gewährleistung, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen vornehmen, oder durch Dritte vornehmen lassen, welche nicht von uns autorisiert wurden. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.

(4) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist nicht dazu verpflichtet Originalteile des Herstellers des Gerätes für Reparaturen zu verwenden.

(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(6) Ersetzte Komponenten die während der Reparaturdienstleistung ausgetauscht werden, gehen entschädigungslos in das Eigentum von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur über. Der Kunde erwirbt das Eigentum vom Ersatzteil.

(7) Für Mängel und Schäden die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlungm sowie Brand, Blitzeinschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit jeder Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten entstehen, übernimmt Beers Media – Computerservice & Werbeagentur keine Haftung. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Geräte mit falscher Stromart, Spannung oder dem Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Hiervon ausgenommen ist der Nachweis durch den Käufer, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

(8) Geräte, welche vorher anderweitig repariert wurden sowie Reparaturen bei denen Ersatzteile verlötet oder neu angelötet werden, sind von Garantie und Gewährleistungsansprüchen ausgenommen. Im Einzelfall muss eine detallierte Auflistung der von der vorangegangenen Fachwerkstatt durchgeführten Reparaturen vorgelegt werden.

(9) Soweit die Haftung nicht schon vorher aufgrund von Annahmeverzug gemäß § 300 Abs. 1 BGB beschränkt ist, übernimmt Beers Media – Computerservice & Werbeagentur keine Haftung ab der dritten Woche nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit Beers Media – Computerservice & Werbeagentur keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.

(10) Eingesendete, nicht defekte Gegenstände sind bei Verlust oder Beschädigung von der Haftung durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ausgeschlossen.

(11) Schäden an Geräten oder Zubehör, welche durch unnötig oder nicht sicher eingesendete Teile verursacht werden, sind von der Haftung durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ausgeschlossen.

(12) Durch die Reparatur erlischt die Werksgarantie des Herstellers. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur kann daher nicht gewährleisten, dass aufgrund der beauftragten Reparatur, andere Zusicherungen oder Garantien Dritter (z.B. des Herstellers) bestehen bleiben.

(13) Bei Geräten welche vom Hersteller als wasserdicht, staub- oder witterungsgeschützt gekennzeichnet sind, kann Beers Media – Computerservice & Werbeagentur nicht gewährleisten, dass nach der Öffnung des Gerätes (z.B. durch einen Displaywechsel) dieser Schutz weiterhin besteht. Für mögliche Folgeschäden (z.B. Wasserschaden) übernimmt Beers Media – Computerservice & Werbeagentur keine Haftung.

(14) Sollte es in seltenen Fällen bei einer Reparatur (z.B. beim Öffnen des Gerätes) zu sichtbaren Spuren kommen, übernimmt Beers Media – Computerservice & Werbeagentur keine Haftung. Diese sind rein optischer Natur und haben keine Funktionsbeeinträchtigung am Gerät.

(15) Bei Reparaturen an einem Gerät mit verzogenem Aluminium-Gehäuse kann es zu Problem in der Instandsetzung des Gerätes kommen. Ist dies der Fall, kann es nötig sein, dass das Gerät ein neues Gehäuse benötigt. Ein solcher Verzug des Gehäuses ist nicht immer sofort erkennbar. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur haftet nicht für die daraus entstehende Verzögerung und Instandsetzung. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur übernimmt hierfür keine Schadensersatzleistungen.

(16) Bei Geräten mit Sturzschäden ist nicht auszuschließen, dass beim Öffnen des Gerätes weitere Komponenten beschädigt werden und zusätzlicher Reparaturaufwand entsteht. Auch können kleinere, gebrochene Teile die aufgrund des Zusammenhaltes im Gerät verbunden waren, auseinander fallen. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur haftet für solche Schäden nicht.

(17) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur haftet nicht für die Sicherung oder Vollständigkeit eines vorhandenen Datenbestandes bei beauftragter Datensicherung mit anschließender Neuinstallation oder dem zurücksetzen auf Werkseinstellungen. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur übernimmt hierfür keine Schadensersatzleistungen.

§ 5 Haftung / Schadensersatzansprüche
Soweit Beers Media – Computerservice & Werbeagentur nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, oder soweit dadurch die Haftung für Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit beeinträchtigt würde, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wird der Reparaturgegenstand durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur beschädigt, ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.

§ 6 Reparaturkosten und Zahlung
Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung, Nachname ohne Abzug, bei Überweisungseingang oder EC-Kartenzahlung ausgeliefert.

§ 7 Kostenvoranschläge; Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
(1) Fehlersuche entspricht Arbeitszeit und wird dem Kunden pauschal mit 50,00 EUR brutto in Rechnung gestellt wenn der Kunde nach dem Kostenvoranschlag auf die Durchführung der Reparatur verzichtet, der beanstandete Fehler bei Überprüfung durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur nicht festgestellt werden kann, ein erforderliches Ersatz- oder Bauteil nicht mehr zu beschaffen ist, ein Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde oder falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden.

(2) Lehnt der Kunde eine Reparatur nach Kostenvoranschlag ab, so muss der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn dies technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

(3) Bei erteiltem Reparaturauftrag erfolgt eine Gutschrift der Fehlerdiagnose in Höhe von 30,00 EUR brutto in der darauf folgenden Rechnung. Der maximale Zeitraum hierfür beträgt 4 Wochen ab erteiltem Auftrag.

§ 8 Aufbewahrung und Abholung
(1) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.

(2) Bleibt die Abholung der Geräte / des Gerätes für 3 Monate nach Fertigstellung und Benachrichtigung des Kunden aus, so kann Beers Media – Computerservice & Werbeagentur das betroffene Gerät / die betroffenen Geräte nach eigenem Ermessen entsorgen oder verkaufen.

(3) Deckt der Zeitwert des Gerätes wirtschaftlich nicht die Reparaturkosten, so behält sich Beers Media – Computerservice & Werbeagentur das Recht vor, eine Inkasso-Firma zu beauftragen um die Reparaturkosten vollständig einzuholen.

(4) Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt die Aufbewahungspflicht.

(5) Durch die unterschriebene Abholung des Kunden, erklärt der Kunde das Gerät vollständig geprüft zu haben. Spätere Mängel die nicht Bestandteil der Reparatur waren, werden durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur nicht akzeptiert.

§ 9 Lagerkosten
Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist dazu berechtigt, 1,00 EUR pro angefallenem Tag zusätzlich in Rechnung zu stellen, nachdem der Kunde zur Abholung aufgefordert wurde. Ist der Kunde nicht erreichbar, so gelten die in § 8 aufgelisteten Fristen.

§ 10 Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme. Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Reparaturvertrag verlangen. Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach Angaben des Herstellers. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.

§ 11 Datensicherung
Es unterliegt der Verantwortung des Kunden vor dem Reparaturauftrag eine für den Kunden umfassende Datensicherung anzulegen. Kosten für eine Datenwiederherstellung die aus einem Verlust des Datenbestandes aus Reparaturarbeiten hervorgehen (sofern möglich) hat der Kunde zu tragen. Für eine durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur durchgeführte Datensicherung gilt der Haftungsausschluss gemäß § 4 Abs. 17.

§ 12 Speicherung von Daten
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Reparaturvertrag von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Werkstatt gemäß der Datenschutzerklärung gespeichert werden.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Geestland, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

(3) Rechtsnachfolger der Beers Media – Computerservice & Werbeagentur-Kunden sind an die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbestimmungen geschlossen werden gebunden.

(4) Für Hardware- und Softwareverkäufe gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung, eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen, wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt ebenfalls für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Agenturdienstleistungen

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedinungen und Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Beers Media – Computerservice & Werbeagentur und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart.

(3) Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

(4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Beers Media – Computerservice & Werbeagentur sie schriftlich bestätigt. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur ist zu jeder Zeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Anlagen, Nutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ergänzen oder zu ändern. Änderungen der Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt des Exemplares der geänderten Fassung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt zu dem die Änderung in Kraft treten sollen widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur dazu berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des in Kraft treten der geänderten Bedingungen zu kündigen.

(5) Sofern Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zur Erbringung der von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Teil der Vertragspartnerschaft mit dem Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

(6) Angestellte von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur sind nicht dazu befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(7) Der Vertrag zwischen Beers Media – Computerservice & Werbeagentur und dem Vertragspartner kommt durch eine schriftliche, mündliche, fernschriftlich- oder fernmündliche Bestätigung zustande.

§ 2 Kündigung
(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Frist zur Kündigung von Domains und Domainverträge aller Art 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist. Die Frist zur Kündigung von virtuellen Servern beträgt 4 Wochen vor Monatsende. Wird die Domain oder der Domainvertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Wird ein virtueller Server nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.

(2) Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail mit Bestätigung durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zu erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur stellt einen Internet-Informationsdienst bereit, der aus Computer- und Datenübertragungsdienstleistungen, sowie Software, Informationen und anderen Inhalten besteht.

(2) Einzelheiten über die Leistungen welche von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur dem Kunden gegenüber zu erbringen sind ergeben sich aus der dem Kunden übergebenen, allgemeinen Leistungsbeschreibung von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur, sowie den mit dem Kunden diesbezüglich schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Kopien der Leistungsbeschreibung können bei Beers Media – Computerservice & Werbeagentur unentgeltlich angefordert werden.

(3) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur behält sich das Recht vor, die Leistungen zu ändern, zu erweitern oder Verbesserungen vorzunehmen.

(4) Verkehrsgebühren (nutzungsabhängige Entgelte) und sonstige Entgelte sind nach Erbringng der Leistung zu zahlen.

(5) Kostenlose Dienste und Leistungen können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Erstattungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

(6) Für Verbindungstrennungen, Serverausfälle oder sonstige Störungen die durch höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt Beers Media – Computerservice & Werbeagentur keine Verantwortung.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur sachgerechten Nutzung der Dienste von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:

(a) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur über Änderungen der vertraglichen Grundlagen unverzüglich zu informieren;

(b) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur bei Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten unverzüglich zu unterrichten. Im Unterlassungsfall ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur dazu berechtigt den Differenzbetrag vom Kunden für die im abgelaufenen Zeitraum in Anspruch genommenen Leistungen auch nachträglich einzufordern.

(c) rechts- oder sittenwidrige Handlungen im Zusammenhang der Dienste von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zu unterlassen. Insbesondere ist die Gesamtheit der Regeln für soziales Kommunikationsverhalten im Internet (Netiquette) zu beachten. Werden Dienste von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur für rechts- oder sittenwidrige Handlungen genutzt, so behält sich Beers Media – Computerservice & Werbeagentur das Recht vor, von allen mit den Kunden geschlossenen Verträge ohne Verzug zurückzutreten.

(d) für die Erfüllung und / oder Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen Sorge zu tragen soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme der Dienste von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur erforderlich sein sollten.

(e) die anerkannten Grundsätze aus Datensicherheit-, und Datenschutz zu befolgen.

(f) unverzüglich Beers Media – Computerservice & Werbeagentur über alle erkennbaren Schäden oder Mängel zu unterrichten (Störungsmeldung), alle Maßnahmen zu treffen welche eine Feststellung der Schäden oder Mängel ermöglicht und dazu geeignet sind die Schäden oder Mängel zu beseitigen, die Beseitigung zu beschleunigen und Handlungen zu unterlassen, welche die schnelle Behebung der Schäden oder Mängel verhindert.

(g) alle Aufwendungen nach einer Störungsmeldung die durch eine erforderliche Überprüfung der Einrichtungen von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur entstehen zu ersetzen, soweit sich nach einer Prüfung herausstellt, dass die Störung oder die Mängel im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden entstanden sind und diese zu vertreten hat.

(h) vereinbarte Entgelte der jeweils gültigen Preislistung entsprechend bei Privatkunden brutto und kommerziellen Kunden immer zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer termin- und fristgerecht zu zahlen.

(i) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur aus von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur nicht zu vertretenden Gründen entstandene personelle und / oder sachliche Kosten und Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten

(j) nach Beendigung vom Vertragsverhältnis alle von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zur Verfügung gestellten IP-Adressen wieder an Beers Media – Computerservice & Werbeagentur abzutreten.

(2) Bei einem Verstoß gegen die in Absatz 1 genannten Pflichten durch den Kunden, ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur dazu befugt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Im Falle eines besonderen Kündigungsgrundes gemäß der Grundsätze des BGB, kann die Kündigung auch fristlos erfolgen.

§ 5 Nutzung durch Dritte
(1) Ene direkte, indirekte oder mittelbare Nutzung der von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur angebotenen Dienste durch Dritte ist ausschließlich nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

(2) Im Falle einer Genehmigung der Nutzung durch Dritte, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in etwaige Dienste oder Systeme welche von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zur Verfügung gestellt werden einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte verweigert, so ergibt sich hieraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder schadensersatzanspruch.

(3) Sollten durch befugte oder unbefugte Nutzung Dritter an den Diensten oder Systemen von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zusätzliche Entgelte entstehen, hat der Kunde diese zu tragen.

§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Anschließend sind diese Entgelde monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Rechnungszugang fällig. Ist das Entgeld anteilig eines Kalendermonates zu berechnen, so wird für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts gerechnet.

(2) Nutzungsabhängige (Verkehrsgebühren) oder sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Rechnungszugang fällig.

(3) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Rechnungszugang auf dem in der Rechnung angegeben Konto gutgeschrieben sein, sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt.

(4) Kommunikationskosten und / oder Leitungskosten (Gebühren der Leitungsanbieter, z.B. Telekom) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur sind kein Bestandteil des Vertrages und nicht vom Kunden direkt selbst an den Leitungsanbieter zu zahlen.

(5) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder von Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so muss der Kunde dies nachweisen. Beers Media – Computerservice & Werbeagentur hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

§ 7 Leistungsverzögerungen & Rückvergütungen
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, welche Beers Media – Computerservice & Werbeagentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationszentren oder Gateways anderer Betreiber oder Störungen im Bereich der Monopoldienste (Deutsche Telekom AG), auch wenn sie bei Lieferanten oder Subauftragnehmern von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur eintreten, hat Beers Media – Computerservice & Werbeagentur auch bei verbindlich vereinbarten Terminen oder Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Beers Media – Computerservice & Werbeagentur, Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(2) Sofern eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen andauert, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, welche auf die Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen / Kontingente zurückgehen, ab Eintritt bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.

(a) Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf angebotene Infrastrukturen zurückgreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung insgesamt wesentlich erschwert ist, im Einzelfall unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(b) Eine erhebliche Minderung liegt bei einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur Beschränkung nicht vor. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

(3) Ausfallzeiten werden nur dann erstattet, wenn Beers Media – Computerservice & Werbeagentur oder ein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 8 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur dazu befugt, die Leistungen nach erfolgloser Mahnung bis zur Bezahlung der bis dahin beanspruchten Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur bleibt hiervon unberührt.

(2) Bei freiberuflichen, gewerblichen oder sonstigen, kommerziellen Kunden ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Beers Media – Computerservice & Werbeagentur eine höhere Zinslast nachweist.

(3) Bei Privatkunden gelten die Regelungen des BGB soweit Beers Media – Computerservice & Werbeagentur keine höheren Zinslasten nachweist.

(4) Falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt, Beers Media – Computerservice & Werbeagentur gemahnt hat und ein Hinweis auf die Rechtsfolgen erfolgt ist, hat Beers Media – Computerservice & Werbeagentur die Berechtigung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder den Anschluss zu sperren. Der Kunde ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen, soweit er die bis dahin erbrachten Leistungen abrufen kann. Sofern Beers Media – Computerservice & Werbeagentur den Bezug von Leistungen sperrt, muss der Kunde die bis zur Sperrung in Anspruch genommene Leistung zahlen.

(5) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur hält sich die Geltendmachung weiter Ansprüche vor.

§ 9 Kundendienst
Störungen der technischen Einrichtungen des Kunden, im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten wird Beers Media – Computerservice & Werbeagentur beseitigen. Zu diesem Zweck ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur über eine Hotline, per E-Mail oder Fax erreichbar.

§ 10 Datenschutz & Geheimhaltung
(1) Sofern nicht ausdrücklich anderweitig, schriftlich vereinbart, gelten die Beers Media – Computerservice & Werbeagentur unterbreiteten Informationen als vertraulich.

(2) Gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie §4 der Teledienstdatenschutzverordnung wird der Vertragspartner hiermit unterrichtet, dass Beers Media – Computerservice & Werbeagentur seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, welche sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich Beers Media – Computerservice & Werbeagentur zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist Beers Media – Computerservice & Werbeagentur die Teilnehmerdaten offen zu legen, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

(4) Alle Personen die von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden kennen und beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, einschließlich der internen Datenschutzrichtlinen von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Teilnehmer ist seinerseits nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für den Dritten oder ihn bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen.

(5) Soweit es in international anerkannten, technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde dem nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services)

§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Aus unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung entstandene Schadensersatzansprüche sind gegenüber Beers Media – Computerservice & Werbeagentur wie auch deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch Beers Media – Computerservice & Werbeagentur vorliegt.

(2) Beers Media – Computerservice & Werbeagentur haftet bei den über ihre Dienste übermittelten Informationennicht weder für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(3) Tritt ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der Monopoldienstleister (Deutsche Telekom AG, etc.) ein, gelten die im Verhältnis des Monopoldienstleisters und Beers Media – Computerservice & Werbeagentur anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur gegenüber dem Kunden entsprechend.

§ 12 Haftung des Kunden
Für alle Folgen und Nachteile welche Beers Media – Computerservice & Werbeagentur und Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur, oder dadurch, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt entstehen, haftet der Kunde.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Geestland, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz von Beers Media – Computerservice & Werbeagentur.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

(3) Rechtsnachfolger der Beers Media – Computerservice & Werbeagentur-Kunden sind an die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbestimmungen geschlossen werden gebunden.

(4) Für Hardware- und Softwareverkäufe gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung, eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen, wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt ebenfalls für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.